Gebührenordnung

Voraussetzung (Ausnahme fördernde Mitglieder) für einen Eintritt in die Tennissparte ist die Mitgliedschaft im MTV Dänischenhagen e. V. Die folgenden Gebühren sind zusätzlich und unabhängig vom allgemeinen MTV-Vereinsbeitrag zu entrichten.

  1. Die Aufnahmegebühr der Tennissparte beträgt: – wird derzeit nicht erhoben

  2. Der Jahresbeitrag der Tennissparte beträgt:

    Personen über 18 Jahre: 70,00 €
    Ein Elternteil mit Kind/Kindern (Alleinerziehend): 90,00 €
    Fördernde Mitglieder (auf Antrag): 30,00 €
    Jugendliche und Gleichgestellte*: 38,00 €

    * Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, soweit das monatliche Einkommen 600 € nicht überschreitet. Der Nachweis hierüber ist von den betreffenden Mitgliedern jährlich zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, wird der Jahresbeitrag für Erwachsene erhoben.

  3. Die aktiven Mitglieder (ab 14 Jahre) haben für nicht abgeleisteten Vereinsdienst als zusätzlichen Betrag 18,00 €, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren 9,00 € zu entrichten.

  4. Bei einer Familienmitgliedschaft, bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern unter 18 Jahren, ist 1 Kind beitragsfrei.

  5. Die Gastspielgebühr beträgt 7,00 € je Gastspieler und Spieleinheit.

  6. Neue Mitglieder, die nach dem 30. Juli der Abteilung beitreten, haben Ihren Vereinsdienst erstmals in dem der Aufnahme folgenden Jahr abzuleisten.

  7. Für den Schlüssel der Trainingsanlage (erhältlich beim Kassenwart der Tennissparte) ist ein Pfandgeld zu entrichten.

  8. anfallende Gebühren für das Jugendtraining (Trainerhonorar + Gebühren für angemieteten Hallenplätze in der Wintersaison / anteilig je Teilnehmer)

Beiträge und Gebühren werden ausschließlich per Lastschrift eingezogen. Die Aufnahmegebühr und der erste Jahresbeitrag sind innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt in die Tennissparte fällig. Die weiteren Jahresbeiträge sind jeweils ab Jahresbeginn fällig. Der Antragsteller erklärt sich bereit, bei Eintritt in die Tennissparte eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Über Änderungen der Geschäfts- und Gebührenordnung entscheidet die Spartenversammlung mit einfacher Mehrheit. Kündigungen werden am Ende des Geschäftsjahres wirksam, wenn sie spätestens 8 Wochen vorher der Spartenleitung schriftlich angezeigt werden.

Stand 01.02.2017